Liebe Freunde,
Die Europäische Bürgerinitiative „One of Us“ hat inzwischen fast 1,3 Millionen Unterschriften in allen Mitgliedsstaaten der EU gesammelt und erfüllt alle Kriterien, um von der Europäischen Kommission verbindlich behandelt zu werden (www.oneofus.eu).
Kurz vor der Abgabefrist für „One of Us“ am 1. November wurde nun ein Versuch gestartet, die Bemühungen von „One of Us“ zu neutralisieren: Es geht um einen Entschließungsantrag, über den schon kommenden Montag im Europäischen Parlament abgestimmt werden soll. Untenstehend finden Sie die markantesten Stellen dieses Dokuments, das von der sozialistischen Abgeordneten Estrela aus Portugal präsentiert wird.
Der Bericht stellt Abtreibung als ein Grundrecht dar, attackiert das Recht auf freie Gewissensentscheidung und Elternrechte und fordert die Europäische Union dazu auf, Abtreibung in der Außen- und Entwicklungspolitik mitzufinanzieren. Der Text fordert mehr und „sichere“ Abtreibungen und weniger Rechte für Abtreibungsgegner und Eltern, er enthält keine Empfehlungen in Bezug auf die Prävention von Abtreibung oder Hilfe und Unterstützung für schwangere Frauen. Der Bericht ist ein bemerkenswertes Beispiel von Feminismus im alten Stil und hat nichts mit moderner Politik zu tun, in der Raum für Leben und alle Menschen, Kinder miteingeschlossen, geschaffen werden muss.
Bitte unterstützen Sie dieses dringende Anliegen, indem Sie Ihren Vertretern im Europaparlament Ihre Bedenken mitteilen. Es wäre sinnvoll, ein kurzes, persönliches Email vor diesem Wochenende zu verschicken, indem Sie Ihre Abgeordneten verschiedener Parteien im EP bitten, gegen diesen Bericht zu stimmen, oder wenigstens zu veranlassen, dass die Inhalte signifikant verändert werden. Auf diese Weise könnte der Respekt vor der Menschenwürde und auch vor dem einzigen Instrument direkter Demokratie auf EU-Ebene gewahrt bleiben.
Hier finden Sie alle deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments, inklusive Kontaktdaten: http://www.europarl.europa.eu/meps/de/search.html?politicalGroup=2948
Für Österreicher alle Abgeordneten auf einen Blick:
BECKER Heinz K. (ÖVP) hkbecker@seniorenbund.at und heinzk.becker@europarl.europa.eu
KADENBACH Karin (SPÖ) karin.kadenbach@europarl.europa.eu
KARAS Othmar, Mag., MBL (ÖVP) othmar.karas@europarl.europa.eu
KÖSTINGER Elisabeth (ÖVP) elisabeth.koestinger@europarl.europa.eu
LEICHTFRIED Jörg, Mag. (SPÖ) joerg.leichtfried@europarl.europa.eu
MÖLZER, Andreas (FPÖ) a.moelzer@aon.at
OBERMAYR Franz, Mag. (FPÖ) franz.obermayr@europarl.europa.eu
PIRKER Hubert, Dr. (ÖVP) hubert.pirker@europarl.europa.eu
REGNER Evelyn, Mag. (SPÖ) evelyn.regner@europarl.europa.eu
RÜBIG Paul, Ing. Dr. (ÖVP) office@paulruebig.eu
SEEBER Richard, Mag. Dr. (ÖVP) richard.seeber@europarl.europa.eu
STADLER Ewald, Mag. (BZÖ) ewald.stadler-office@europarl.europa.eu und ewald.stadler@parlament.gv.at
SWOBODA Hannes, Dr. (SPÖ) hannes.swoboda@spoe.at und hannes.swoboda@parlament.gv.at
Textexzerpte untenstehend. Der gesamte Text findet sich hier: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2013-0306+0+DOC+XML+V0//DE
8. ... fordert die Mitgliedstaaten auf, auch alleinstehenden und lesbischen Frauen Zugang zu Fertilitätsbehandlungen und einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung zu gewähren;
19. ... fordert die Mitgliedstaaten auf, den öffentlichen Stellen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit erbringen, eine nachhaltige Finanzierung zu gewähren;
26. ... betont, dass die SRHR ein Grundrecht von Frauen und Männern sind, das nicht aus religiösen Gründen, beispielsweise durch den Abschluss von Konkordaten, beschnitten werden sollte;
Unbeabsichtigte und unerwünschte Schwangerschaft betreffend: Zugang zu Diensten im Bereich der Verhütung und des sicheren Schwangerschaftsabbruchs
30. fordert die Mitgliedstaaten auf, nicht zu verhindern, dass schwangere Frauen, die beabsichtigen, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, in andere Mitgliedstaaten oder andere Rechtsgebiete reisen, in denen das Verfahren legal ist;
34. empfiehlt, dass aus Erwägungen der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit hochwertige Dienste im Bereich des Schwangerschaftsabbruches innerhalb der Systeme der öffentlichen Gesundheit der Mitgliedstaaten legal, sicher und für alle Menschen zugänglich gemacht werden sollten, einschließlich Frauen, die keinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben und diese Dienste häufig in andern Ländern in Anspruch nehmen, weil die Gesetze über den Schwangerschaftsabbruch in ihrem Herkunftsland restriktiv sind, um illegale Schwangerschaftsabbrüche, die ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit der Frauen darstellen, zu vermeiden;
35. unterstreicht, dass ein Schwangerschaftsabbruch, selbst wenn alle rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, oft durch Schwierigkeiten beim Zugang zu entsprechenden Diensten verhindert oder verzögert wird, wie etwa durch weitverbreitete Verweigerung aus Gewissensgründen, medizinisch unnötige Wartefristen oder voreingenommene Beratung; betont, dass die Mitgliedstaaten die Verweigerung entsprechender Dienste aus Gewissensgründen bei den wichtigsten Berufsgruppen regulieren und überwachen sollten, um sicherzustellen, dass die Fürsorge im Bereich der reproduktiven Gesundheit als individuelles Recht gewährleistet wird und gleichzeitig der Zugang zu legalen Diensten sichergestellt ist und geeignete und hochwertige öffentliche Überweisungssysteme existieren; betont, dass das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen ein individuelles Recht und keine kollektive Maßnahme ist und dass derartige Beratungsdienste vertraulich und unvoreingenommen sein müssen; ist besorgt darüber, dass medizinisches Personal von Religionsgemeinschaften geführten Krankenhäusern und Kliniken in der EU dazu gezwungen wird, Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte zu verweigern;
50. verweist die Mitgliedstaaten darauf, dass sie sicherzustellen haben, dass Kinder und Jugendliche ihr Recht wahrnehmen können, Informationen über Sexualität, einschließlich der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität und der geschlechtlichen Äußerung, auf altersgerechte und geschlechtsspezifische Weise zu suchen, zu erhalten und weiterzugeben;
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