Parlamentarische Versammlung des Europarates
- INFORMELLE UNVERBINDLICHE ÜBERSETZUNG -
Dok. 11537
17. März 2008
Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung in Europa
Bericht
Ausschuss für Gleichberechtigung für Frauen und Männer
Berichterstatterin: Fr. Gisela Wurm, Österreich, Sozialistische Gruppe
Zusammenfassung:
Abtreibung ist in der großen Mehrheit der Mitgliedsstaaten des Europarats legal. Der Ausschuss für Gleichberechtigung für Frauen und Männer meint, dass ein Verbot von Abtreibungen nicht die Zahl der Abtreibungen verringert, sondern hauptsächlich zu geheimen Abtreibungen führt, die traumatisierender und gefährlicher sind. Auf Grund der selben Anzeichen stellt der Ausschuss fest, dass in vielen Staaten, in denen Abtreibung legal ist, zahlreiche Bedingungen auferlegt werden, die den wirksamen Zugang zu sicherer Abtreibung einschränken.
Die Parlamentarische Versammlung sollte daher die Mitgliedsstaaten des Europarates einladen:
- Abtreibung zu entkriminalisieren, wenn sie das noch nicht getan haben;
- die wirksame Ausübung des Rechtes von Frauen auf Abtreibung zu garantieren und Einschränkungen aufzuheben, die, de iure oder de facto, den Zugang zu sicherer Abtreibung behindern;
- geeignete Strategien für sexuelle und reproduktive Gesundheit zu ergreifen, einschließlich des Zugangs für Frauen und Männer zu Empfängnisverhütung zu vernünftigen Kosten und in einer für sie passenden Form sowie verpflichtende Beziehungs- und Sexualerziehung für Jugendliche.
A. Resolutionsentwurf
1. Die Parlamentarische Versammlung bekräftigt, dass Abtreibung unter keinen Umständen als Methode zur Familienplanung betrachtet werden kann. Abtreibung muss, so weit wie möglich, vermieden werden. Alle möglichen Mittel, die mit den Rechten der Frauen vereinbar sind, müssen angewendet werden, um die Zahl sowohl ungewollter Schwangerschaften als auch Abtreibungen zu verringern.
2. Obwohl Abtreibung in der großen Mehrheit der Mitgliedsstaaten des Europarates legal ist, ist die Versammlung beunruhigt, dass in vielen dieser Staaten zahlreiche Bedingungen auferlegt werden und sie den wirksamen Zugang zu sicherer Abtreibung einschränken. Diese Einschränkungen wirken als Diskriminierung, da Frauen, die gut informiert sind und entsprechende finanzielle Mittel besitzen, oft legale und sichere Abtreibungen leichter erhalten können.
3. Die Versammlung stellt auch fest, dass in Mitgliedsstaaten, in denen Abtreibung legal ist, die Bedingungen nicht immer so sind, dass sie Frauen wirksamen Zugang zu diesem Recht garantieren: Mangel an örtlichen Möglichkeiten der Gesundheitspflege, Mangel an Ärzten, die bereit sind, Abtreibungen durchzuführen, verlangte wiederholte medizinische Beratungen, für eine Meinungsänderung zugelassene Zeit und Wartezeit vor der Abtreibung haben alle das Potential in sich, den Zugang zur Abtreibung in der Praxis zu erschweren, oder sogar unmöglich zu machen.
4. Die Versammlung ist der Ansicht, dass Abtreibung nicht verboten werden sollte. Ein Verbot von Abtreibungen verringert die Zahl der Abtreibungen nicht, sondern führt hauptsächlich zu geheimen Abtreibungen, die traumatisierender und gefährlicher sind. Die Legalisierung der Abtreibung hat keine Auswirkung auf den Bedarf einer Frau auf Abtreibung, sondern nur auf ihren Zugang zu einer sicheren Abtreibung.
5. Gleichzeitig ist die Versammlung überzeugt, dass geeignete Strategien für sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich verpflichtender Beziehungs- und Sexualerziehung für Jugendliche, dazu beitragen, weniger zur Abtreibung Zuflucht zu nehmen.
6. Die Versammlung bekräftigt das Recht aller Menschen, Frauen eingeschlossen, auf Achtung ihrer körperlichen Integrität und auf Freiheit, ihren Körper zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang sollte die letzte Entscheidung, eine Abtreibung durchführen zu lassen oder nicht, eine Sache der betroffenen Frau sein, und sie sollte die Mittel haben, dieses Recht in einer wirksamen Art und Weise auszuüben.
7. Die Parlamentarische Versammlung lädt die Mitgliedsstaaten des Europarates dazu ein:
7.1 Abtreibung zu entkriminalisieren, wenn sie es noch nicht getan haben;
7.2 die wirksame Ausübung des Rechtes von Frauen auf Abtreibung zu garantieren;
7.3 Frauen Wahlfreiheit zu gestatten und die Bedingungen für eine freie und
informierte Wahl zu bieten;
7.4 Einschränkungen aufzuheben, die, de iure oder de facto, den Zugang zu sicherer
Abtreibung behindern, und insbesondere die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die geeigneten Bedingungen für Gesundheits-, medizinische und psychologische Pflege zu schaffen und passende finanzielle Deckung zu bieten;
7.5 geeignete Strategien für sexuelle und reproduktive Gesundheit zu ergreifen - gestützt auf richtige und verlässliche Daten -, welche fortgesetzte Verbesserungen und Erweiterung des Service zur Empfängnisverhütung durch erhöhte Investitionen aus den Staatshaushalten in die Verbesserung der Gesundheitssysteme, in den Bedarf für reproduktive Gesundheit und in die Bereitstellung von Information sicher stellen;
7.6 sicher zu stellen, dass Frauen und Männer Zugang zur Empfängnisverhütung zu vernünftigen Kosten, in einer für sie passenden und von ihnen gewählten Form haben;
7.7 verpflichtende Beziehungs- und Sexualerziehung für Jugendliche (unter anderem in Schulen) einzuführen, um so viele ungewollte Schwangerschaften (und daher Abtreibungen) wie möglich zu verhindern;
7.8 eine familienfreundlichere Einstellung in öffentlichen Informationskampagnen zu fördern.
B. Erklärendes Memorandum von Fr. Gisela Wurm, Berichterstatterin
(Es folgt der ursprüngliche sechsseitige Entwurf des Berichts, der jetzt zum persönlichen Memorandum der Berichterstatterin umgewandelt wurde. Darin enthalten sind die in früheren Dokumenten des Europarates geäußerten Meinungen zur Abtreibung, die Beschreibung der Lage in Europa, eine (schon einseitige) Darlegung der moralischen Argumente, Maßnahmen zur Vermeidung von Abtreibungen und dann die „Schlussfolgerungen“, die (mit Ausnahme des hinzugefügten 7.8) wortwörtlich dem Resolutionsentwurf entsprechen.)
Dieses Dokument wurde vom Ausschuss für Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der etwa 80 Mitglieder umfasst, am 11. März 2008 bei einer Anwesenheit von 25 Mitgliedern mit 21 Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen und wird der Parlamentarischen Versammlung in der Sitzung vom 14.-18. April 2008 vorgelegt.
Österreichische Mitglieder des Ausschusses und anwesend waren die Berichterstatterin Mag. Gisela Wurm und Ana Blatnik (in Vertretung von Mag. Christine Muttonen.)
Das Originaldokument ist in Englisch und Französisch auf der Webseite des Europarates abrufbar (assembly.coe.int, Working documents), die inoffizielle Übersetzung stammt von Mag. Wolfgang Rank.